Unfallgutachten
0 Euro falls unverschuldeter Schaden über 1.000 Euro*
- Detaillierte Schadensprüfung
- Kosten trägt der Verursacher
- 100 % versicherungsunabhängig
- 24/7 für Soforthilfe erreichbar
Hier Regulierung starten, wir übernehmen mit Herz & Kfz-Sachverstand!
Ablauf der Schadensabwicklung
Sofort auf der Überholspur mit AVK Gutachten
1. Gutachter anrufen
Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin. Auch am Wochenende sind wir für Sie erreichbar.
2. Schadensprüfung
Der Unfallschaden wird von uns vor Ort bei Ihnen oder der Werkstatt genauestens begutachtet.
3. Unfallgutachten
Das Schadengutachten ist innerhalb von nur 24h erstellt und versandfertig für die Versicherung.
4. Abschluss
Wir begleiten Sie
bis zum Abschluss
mit Reparatur, Auszahlung
oder Ersatz-
beschaffung.
Jetzt Schaden melden & Gutachten erstellen lassen!
Häufig gestellte Fragen
Wissenswertes zum Unfallgutachten
Was tun, wenn die Versicherung das Gutachten kürzt?
Das ist ja wohl die Höhe! Leider sind KürzungsVERSUCHE (!) gängige Regulierungspraxis. Die große Mehrheit der Versicherungskürzungen an der Schadenshöhe hat aber keinen Bestand, vor allem nicht mit einem Schadengutachten als Regulierungsgrundlage.
Wehren Sie sich zur Durchsetzung der vollständigen Schadenhöhe laut dem Unfallgutachten mit einem Rechtsanwalt, den wir aus unserem Sachverständigennetzwerk gerne vermitteln. Auch die Anwaltskosten hat die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners im Regelfall zu zahlen. Zur Anspruchsdurchsetzung können Sie notfalls den Klageweg bis vor Gericht gehen.
Wann ist ein Unfallgutachten notwendig?
Nach einem unverschuldeten Unfall (Haftpflichtschaden) über der Bagatellgrenze (1.000 Euro) ist ein versicherungsunabhängiges Schadengutachten dringend zu empfehlen. Nur auf dieser Basis können Sie den Schaden vollständig und exakt gegenüber der eintrittspflichtigen Versicherung nachweisen.
In welchen Fällen reicht ein Kostenvoranschlag?
Ein Kostenvoranschlag reicht für die Unfallabwicklung eines nachweislichen Bagatellschadens, der die von der BGH Rechtsprechung gezogene Grenze mit 1.000 Euro Reparaturkosten nicht überschreitet. Vorsicht, unterschätzen Sie nicht leichtfertig das Schadensausmaß. Wir prüfen Ihre Ansprüche.
Wer muss das Unfallgutachten bezahlen?
Bei eindeutiger Schuldfrage die Haftpflichtversicherung des Schädigers, was auch für eventuelle Anwaltskosten gilt. Durch eine Abtretungserklärung kommen Sie mit Kosten nicht in Berührung. Auch Vollkaskoversicherungen bezahlen Schadengutachten und sind bei der Gutachterwahl weisungsberechtigt.
Was kostet ein Unfallgutachten?
Die Kosten für ein Unfallgutachten hängen prozentual von der Schadenhöhe ab. Bei einer Schadenshöhe von 4.000 Euro kostet das Unfallgutachten ca. 700 Euro (zum Grundhonorar können weitere erstattungsfähige Gutachterkosten kommen). In der BSVK Honorarbefragung können Sie sich einen Überblick zur Höhe der Kosten verschaffen.
Wer muss das Schadengutachten beauftragen?
Wichtig! Ein Schadensgutachten kommt nicht von allein, Sie müssen es als Unfallgeschädigter aktiv beauftragen. Lassen Sie sich nicht auf die Versicherung des Unfallverursachers ein, ein Kostenvoranschlag ist für Sie sehr nachteilig (keine Wertminderung für Unfallfahrzeug, keine Nutzungsausfallentschädigung, kein Beweismittel). Übrigens, Kaskoversicherungen beauftragen Gutachten erst ab 2.000 Euro Schadenshöhe.
Autohaus, Werkstatt oder eigener Gutachter?
auf keinen Fall mit der gegnerischen Versicherung
Machen Sie sich mit dieser Gegenüberstellung klar, welche Vor- und Nachteile die Schadenabwicklung mit welcher Option mit sich bringt:
Regulierung mit eigenem Kfz-Sachverständigen
Die Ideallösung für Geschädigte
- 100 % professionelle Abwicklung
- Unabhängige Gutachtenerstellung
- Keine Kosten, umfassender Service
- Vollständige Schadenserfassung
- Schutz vor Versicherungskürzungen
- Leistungsstarkes Netzwerk
Mit Autohaus oder Werkstatt
Besser nicht!
- Kein Fokus auf Schadensregulierung
- Oft nur KVA als Grundlage
- Regulierung kann sich ziehen
- Keine 24/7 Soforthilfe
- Anwalt muss ggf. selbst gesucht werden
Was steht in einem Unfallgutachten?
Wertrelevante Inhalte
- Beweissicherung durch gerichtstaugliche Fotodokumentation
- Fahrzeugdaten, Ausstattung, werterhöhende Sonderausstattung
- Beschreibung des Zustands nach Verkehrsunfall
- Erfassung von Altschäden / Vorschäden
- Ermittlung der Schadenssumme: Reparaturkostenkalkulation
- Bestimmung von Reparaturdauer (Ausfallzeit) & Reparaturweg
Jetzt Unfallgutachten erstellen lassen (Sie sind nicht an TÜV etc. gebunden)!
- Totalschaden (Wirtschaftlichkeit)? Relation Wiederbeschaffungswert / Reparaturkosten
- Bestimmung des Restwertes
- Wir beziffern die unfallbedingte Wertminderung
- Herleitung von Nutzungsausfall oder Mietwagenanspruch
- Evtl. unfallanalytische Rekonstruktionen (Schuldfrage)
- Hinweise zur möglichen Kostenausweitung (KEIN Risiko für Geschädigte)
Nehmen Sie Kontakt mit uns über WhatsApp auf!
Welche Unterlagen werden für das Kfz Gutachten benötigt?
Das sagen wir Ihnen bei einer Erstberatung bzw. im Vorfeld des Begutachtungstermins.
Für die Schadensabwicklung brauchen wir auf jeden Fall einen vollständigen Unfallbericht und möglichst Nachweise zu Vorschäden, Reparaturen oder Umbauten am Fahrzeug (diese können werterhöhend sein). Auch Bedingungen für die Herstellergarantie können bei der Anspruchsprüfung für ein Sachverständigengutachten wichtig sein.
Es gilt: Je vollständiger die Datenlage, desto unkomplizierter und schneller kann die Schadensregulierung von statten gehen. Ganz wichtig ist die Dokumentation des Unfallhergangs und von Schäden am Fahrzeug.
Teilschuld oder unklare Schuldfrage?
Das sollten Sie nach dem Unfall wissen
Bei einem Auffahrunfall ist gemäß Anscheinsbeweis oft unstrittig, wer den Unfall verschuldet hat: Der Auffahrende hat offenbar nicht die notwendige Sorgfalt im Straßenverkehr walten lassen.
Durch die Schockeinwirkung und den Adrenalinausstoß bewerten Unfallbeteiligte die Schuld nicht selten unterschiedlich, was auch menschlich ist. Hier hilft nur objektive und umfassende Dokumentation von Beweisen, damit die Versicherungen sich ein Bild für die Bewertung der Schuldfrage machen können.
Checkliste: Wann ist von Teilschuld nach Unfall auszugehen?
- Bei Parkrempler sind oft beide Fahrzeuge in Bewegung.
- Verkehrswidriges Verhalten bei Auffahrunfall (Bremsen ohne Grund).
- Missachtung von Verkehrsregeln durch beide Unfallbeteiligten.
- Bei einem Massencrash mit unklarer Schuld (hier gilt ein vereinfachtes Regulierungsverfahren).
ACHTUNG, Versicherungsalarm!
Mittlerweile nutzen Versicherer die neue VDI Richtlinie 5900 (Blatt 2), um die Qualifikation von Kfz-Sachverständigen als fadenscheiniges Argument für Leistungskürzungen anzugreifen.
ABER: Mit pauschalen Einwänden sind Gutachtenkürzungen nicht möglich, es müssen konkrete handwerkliche Fehler oder Verstöße gegen die Schadenminderungspflicht vorliegen.
Wie gut, dass Sie hier bei Alper Karagöz und Team von AVK Gutachten in erfahrenen und bestens qualifizierten Händen gelandet sind.
Jetzt Unfallschaden digital melden
Wir haben was gegen lästigen, zeitraubenden & ineffizienten Papierkrieg
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