Die häufigsten Fragen nach einem Unfall
Diese Antworten sollten Autofahrer kennen
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Grundregel:
Die Schuldfrage ist alles entscheidend!
Je klarer die Schuldfrage dokumentiert ist, desto schneller und reibungsloser wird die Schadenabwicklung laufen. Achten Sie darauf, mit einem Unfallbericht und Fotos die Schuld zu untermauen und lassen Sie sich von AVK Gutachten noch am Unfallort beraten: Es kann auf jedes Detail ankommen, Gutachtererfahrung macht oft den Unterschied.
Erst Antworten lesen, dann Gutachten erstellen lassen
Ein Unfallgutachten kann Rückschlüsse auf die Schuldfrage zulassen. Sie sollten es als Geschädigter unbedingt erstellen lassen, zumal es oberhalb der Bagatellschadengrenze (1.000 Euro) komplett kostenlos für Sie ist.
Was trifft auf Sie zu? Direkt zu den passenden Antworten:
Häufige Fragen von Geschädigten
Wer muss den Unfall der Versicherung melden?
Der Schadenverursacher muss den Unfall seiner Haftpflichtversicherung fristgerecht (max. 7 Tage Zeit) melden, sonst wird sie nicht eintrittspflichtig. Bei strittiger Unfallschuld kann es sinnvoll sein, den Schaden auch der eigenen Versicherung zu melden. Dabei sollte die Schadensmeldung möglichst schnell erfolgen.
Wer bezahlt das Unfallgutachten?
Bei einem Haftpflichtschaden (unverschuldeter Autounfall) muss die Versicherung des Unfallgegners die Kosten für das Unfallgutachten komplett bezahlen, ggf. auch Anwaltskosten. Voraussetzung: Es liegt mehr als ein Bagatellschaden vor und die Schuldfrage ist eindeutig. Geschädigte haben freie Gutachterwahl und kein Weisungsrecht durch den Versicherer zu beachten.
Wie lange dauert die Regulierung?
Üblicherweise erstreckt sich die Regulierungsdauer über einen Zeitraum von 4 bis 8 Wochen. Je vollständiger die Beweisdokumentation, desto schneller läuft die Regulierung. Durch eine Reparaturkostenübernahmeerklärung der Versicherung klappt die Reparatur meistens deutlich schneller.
Kann ich mir den Schaden auch auszahlen lassen?
Werfen Sie einen Blick auf § 249 BGB: Demzufolge können sich Geschädigte den Schaden auch auszahlen lassen, die Schadenreparatur ist nicht alternativlos (auch nicht bei Kaskoschaden). Wir beraten Sie im Schadensfall, ob die fiktive Abrechnung bzw. Auszahlung für Ihr Unfallfahrzeug Sinn macht.
Was bekomme ich bei einem Totalschaden?
Bei einem Totalschaden erstattet die eintrittspflichtige Versicherung die Differenz aus dem Wiederbeschaffungswert und Restwert laut Gutachten. Bei einem Haftpflichtschaden kommt ein Mietwagen oder eine Nutzungsausfallentschädigung für 14 bis 16 Tage hinzu. Mit einer versicherungsunabhängigen Unterstützung holen Sie am meisten raus.
Kann die Versicherung das Gutachten kürzen?
Nicht pauschal. Sie muss für eine Anfechtung oder Nachbesichtigung konkrete Gründe benennen wie handwerkliche Fehler oder Verstöße gegen die Schadenminderungspflicht. Viele Kürzungen sind absolut haltlos. Kfz-Versicherer spekulieren darauf, dass Unfallgeschädigte sich nicht wehren.
Häufige Fragen von Verursacher
Welche Fristen gibt es als Verursacher zu beachten?
Der § 104 Versicherungsvertragsgesetz sieht vor, dass die Schadensmeldung in max. 7 Tagen zu erfolgen hat. Einige Policen sehen sogar nur 3 Tage vor, bei Unfall mit Personenschaden sind es nur 2 Tage.
Kann ich den Schaden nach einer Fahrerflucht noch melden?
Fahrerflucht ist eine Straftat, die mit Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren belegt werden kann (Führerscheinentzug ist auch möglich). Gemäß § 142 Abs. 4 StGB können Schadenverursacher tätige Reue (zeitnah!) zeigen, was sich strafmildernd auswirken kann.
Bekomme ich bei Eigenverschulden einen Ersatzwagen?
Im Gegensatz zum Haftpflichtschaden haben Sie bei einem Kaskoschaden nicht automatisch das Recht auf einen Mietwagen. Es kommt darauf an, was im Versicherungsvertrag steht. Teilweise kann ein Ersatzwagen über eine Vertragswerkstatt inklusive sein, erfragen Sie bei Ihrer Versicherung die Details.
Muss ich als Verursacher die Polizei rufen?
Bei reinem Blechschaden besteht keine Pflicht, die Polizei zur Unfallstelle zu rufen. Bei einer Unfallflucht, totaler Uneinigkeit oder aggressivem Verhalten ist das aber ratsam. Sobald Verletzte (Personenschaden) zu beklagen sind, müssen Unfallbeteiligte die Polizei bzw. Rettungskräfte rufen und bis zum Eintreffen Erste Hilfe leisten.
Soll ich eine Schuldanerkenntnis am Unfallort unterschreiben?
Nein, niemals direkt am Unfallort unter Druck setzen lassen und nichts unterschreiben. Durch die Schockeinwirkung kann die Wahrnehmung verzerrt sein. Mit etwas Abstand und Gutachterhilfe kann sich die Schuldfrage viel eindeutiger gestalten als zunächst angenommen.
Was zahlt die Versicherung bei Eigenverschulden?
Bei einem Kaskoschaden sind die Versicherungsleistungen auf Übernahme von Reparaturkosten oder die Erstattung des Wiederbeschaffungswertes bei Totalschaden begrenzt. Nutzungsausfall und Mietwagen sind nur bei Haftpflichtschaden erstattungsfähig. Prüfen Sie, ob Ihre Kaskopolice weitere Leistungen im Schadensfall vorsieht.
Häufige Fragen bei Teilschuld
Wer zahlt das Gutachten bei Teilschuld?
In diesem Fall wird eine Haftungsquote festgelegt. Die Versicherungen der Unfallbeteiligten übernehmen dann die Kosten entsprechend dieser Quote. In diesem Fall ist ein Nutzungsausfall der Mietwagennutzung vorzuziehen. Andernfalls kann eine Kostenbeteiligung erfolgen.
Welche Auswirkungen hat ein Mitverschulden auf die Versicherung?
Je höher das Mitverschulden, desto mehr muss die Versicherung für den entstandenen Schaden bezahlen. Bei 80 % Schuld muss die Versicherung 80 % bezahlen, die gegnerische nur 20 %. Durch Teilschuld kann es zu einer Hochstufung kommen.
Gilt bei einem Auffahrunfall immer die Teilschuld?
Nein, nur wenn verkehrswidriges Verhalten wie zum Beispiel abruptes Bremsen zu einem Auffahrunfall geführt hat. Ansonsten gilt bei einem Auffahrunfall der Anscheinsbeweis: Offenbar hat der Auffahrende Schuld, da er zu schnell oder abgelenkt war oder zu dicht aufgefahren ist.
Wer zahlt das Gutachten bei Mitverschulden?
Es wird eine Haftungsquote festgelegt (durch einen Richter, wenn die beiden Versicherungen sich nicht einigen können). Gemäß dieser Quote übernehmen beide Kfz-Versicherer dann die Gutachtenkosten, sofern mehr als ein Bagatellschaden (Reparaturkosten über 1.000 Euro) zu beklagen ist.
Häufige Fragen bei unklarer Schuldfrage
Was gilt bei unklarer Schuldfrage?
Mittels Unfallbericht, Fotos, Zeugenaussagen und Schadengutachten muss sich die Versicherung ein Bild vom Unfallhergang machen und dann entscheiden. Einigen Versicherungen sich nicht, landet der Fall vor Gericht. Im Verkehrsunfallbericht der Polizei gibt die Ziffer 01 Hinweise auf die Hauptschuld am Verkehrsunfall.
Wie wird die Schuldfrage geklärt?
Je höher das Mitverschulden, desto mehr muss die Versicherung für den entstandenen Schaden bezahlen. Bei 80 % Schuld muss die Versicherung 80 % bezahlen, die gegnerische nur 20 %. Durch Teilschuld kann es zu einer Hochstufung kommen.
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