Ansprüche nach einem unverschuldeten Unfall
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Ihr Unfall ist unverschuldet?
Schaden ohne Kosten und ohne Vorkasse professionell regulieren lassen!
Grundsätzliches zur Schadensabwicklung:
Ihre Rechte mit einem Gutachter konsequent durchsetzen!
- Schuldig oder nicht: Sicherung des Unfallortes hat immer oberste Priorität.
- Bei Bedarf die Rettungskräfte nach dem Unfall rufen und Erste Hilfe leisten.
- Dann an Beweissicherung (Unfallbericht, Fotos) als Grundlage für die Schadenregulierung denken.
- Noch an der Unfallstelle einen Sachverständigen anrufen.
- Unfall unverschuldet? Ansprüche richten Sie an die gegnerische Versicherung.
- Schadenersatzansprüche können Sie mit einem versicherungsunabhängigen Sachverständigengutachten exakt beziffern.
- Sie sind als Geschädigter so zu stellen, als wäre das Unfallgeschehen nicht passiert (siehe § 249 BGB).
- Sobald die Bagatellgrenze mit über 1.000 Euro Reparaturkosten überschritten ist, sind Ansprüche nach einem unverschuldeten Unfall umfassend.
Sie wissen nicht, was nach dem Unfall zu tun ist und welche Ansprüche Sie haben? Wir übernehmen nach Ihrer Kontaktaufnahme den Schadensfall.
Häufig gestellte Fragen
Unfall unverschuldet, was sind die Ansprüche?
Welche Ansprüche habe ich nach einem unverschuldeten Unfall?
Hier finden Sie eine Übersicht mit möglichen Schadenersatzansprüchen nach unverschuldetem Unfall. Neben Reparaturkosten sollten Sie vor allem an den Nutzungsausfall, Wertminderung, Mietwagen oder Schmerzensgeld denken. Es geht nicht selten um hunderte oder sogar tausende Euro, die Ihnen die gegnerische Versicherung streitig machen will.
Wann bekomme ich Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall?
Als Voraussetzung brauchen Sie zeitnah ein ärztliches Attest und eine Beratung durch einen Anwalt (Kontakt vermitteln wir). Dann muss die Verletzung einen gewissen Schweregrad überschreiten (Schmerzintensität). Für ein Schleudertrauma (HWS-Distorsion) kann es je nach Grad bis zu 1.000 Euro oder mehr Schmerzensgeld geben (eine einheitliche Schmerzensgeldtabelle gibt es nicht).
Kann Versicherung des Unfallgegners das Gutachten kürzen?
Nicht mit pauschalen, unbegründeten Einwänden! Sie muss konkrete handwerkliche Fehler oder Verstöße gegen die Schadenminderungspflicht für eine Anfechtung oder auch Nachbesichtigung benennen. Vor allem die neue VDI Richtlinie 5900 (Blatt 2) ist kein Freifahrtschein für Angriffe auf das Unfallgutachten bzw. den Kfz-Sachverständigen.
Welche Fristen sind zu beachten?
Der Unfallverursacher hat den Schaden fristgerecht seiner eigenen Versicherung zu melden (gilt auch für selbst verursachte in der Kaskoversicherung). Mehr als 3 Tage Zeit sollte man sich nicht nehmen. Sie brauchen sich über Fristen keine Sorgen machen, falls Sie Ihren Unfallschaden in die Hände von Kfz Gutachter Alper Karagöz & Team legen.
Wer zahlt das Unfallgutachten?
Sie unterliegen als Unfallopfer im Gegensatz zur Kaskoversicherung KEINEM Weisungsecht! Die Kosten für ein Schadensgutachten muss die Versicherung des schuldigen Unfallverursachers bezahlen, sobald mehr als ein Bagatellschaden am Fahrzeug vorliegt. Keine Gutachterkosten: Wir prüfen alle notwendigen Voraussetzungen für die Kostenübernahme.
Muss ich als Geschädigter in Vorkasse gehen?
Nein! Sie kommen durch eine Unterschrift unter einer Abtretungserklärung mit den Sachverständigenkosten nicht in Berührung. Wir können als Kfz Gutachter direkt mit der eintrittspflichtigen Versicherung abrechnen (gilt auch für Rechtsanwaltskosten, wenn Sie Rechtsbeistand hinzuziehen).
Kann ich mir den Schaden auch auszahlen lassen?
Ja, es besteht kein Reparaturzwang im Zuge der Schadensregulierung. Der Paragraf 249 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sieht vor, dass sich Unfallgeschädigte den Schaden auszahlen lassen können. Wir begleiten Sie durch die sogenannte fiktive Abrechnung, denn hierbei kürzen Versicherungen erfahrungsgemäß besonders stark (mehrheitlich aber unzulässig).
Was steht mir als Geschädigter nach Autounfall zu?
12 Ansprüche im Regulierungsfokus
1. Eigener Kfz-Gutachter
Sie haben die Entscheidungsfreiheit!
Nutzen Sie unbedingt Ihren Anspruch auf einen neutralen Gutachter nach einem unverschuldeten Unfall. Als andere wird teuer und verlustreich für Sie als Unfallopfer.
2. Fiktive Abrechnung
Reparatur, Ersatzbeschaffung bei Totalschaden oder fiktive Abrechnung.
Die Reparatur ist nicht die einzige Regulierungslösung. Sie können sich die Schadenssumme auch auszahlen lassen, bei einem Totalschaden erstattet die Versicherung die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert. Mit der 130 % Regel kann eine Reparatur möglich sein. Bei der Fiktivabrechnung an Folgeschäden denken!
3. Wertminderung
Trotz Reparatur bleiben Unfallwagen weniger wert!
Sobald mehr als ein Bagatellschaden vorliegt, ist merkantiler Minderwert nach dem Unfall als Anspruch ein Thema. Sie sind dafür gemäß Berechnungen im Schadengutachten zu entschädigen.
4. Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten
Schadensersatz oder mobil bleiben!
Sie erleiden einen Vermögensschaden durch die reparaturbedingt entgangene Nutzungsmöglichkeit des Unfallwagens. Hierfür steht Ihnen für die Reparaturdauer eine Nutzungsausfallentschädigung zu, alternativ ein gleichwertiger Mietwagen.
5. Herstellerkonforme Reparatur
Bei neuen Fahrzeugen zulässig!
In einem wegweisenden Urteil hat der BGH entschieden, dass Stundenverrechnungssätze einer Markenwerkstatt zulässig sind, falls das Fahrzeug nicht älter als 3 Jahre ist. Es geht um die Herstellergarantie und somit unmittelbare Ansprüche des Fahrzeughalters.
6. Rechtsanwalt hinzuziehen
Gesetzgeber schafft mit Anspruch Waffengleichheit
In einem wegweisenden Urteil hat der BGH entschieden, dass Stundenverrechnungssätze einer Markenwerkstatt zulässig sind, falls das Fahrzeug nicht älter als 3 Jahre ist. Es geht um die Herstellergarantie und somit unmittelbare Ansprüche des Fahrzeughalters.
7. Schmerzensgeld
Ansprüche über den Blechschaden hinaus
Bei einer unfallbedingten Verletzung ist es wichtig, diese ärztlich attestieren zu lassen und mit einem Anwalt Ihren Schmerzensgeldanspruch zu prüfen. Ihnen können je nach Schwere der Verletzung hunderte Euro zustehen.
8. Heilbehandlungskosten etc.
Heilbehandlungskosten, Haushaltsführungsschaden, Verdienstausfall
Bei zugesprochenem Schmerzensgeld ist es wahrscheinlich, dass die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners auch für Heilungskosten und Verdienstausfall aufkommen muss. Bei starker Einschränkung kann Anspruch auf Haushaltsführungshilfe nach dem Unfall bestehen.
9. Erstattungen nach Autounfall
Abschleppkosten und Standgebühren sind erstattungsfähige Schadenspositionen
Muss Ihr Unfallwagen abgeschleppt und auf einem Werkstattgelände abgestellt werden, muss die gegnerische Haftpflichtversicherung auch diese Kosten tragen. Das gilt auch für Verbringungskosten und Beilackierungskosten.
10. Persönlicher Sachschaden
Schon gewusst?
Ihre Ansprüche nach dem Unfall ohne eigene Schuld können sich auch auf Gegenstände im Fahrzeug (z. B. Kindersitz oder eine Hundebox) beziehen, die beschädigt worden sind. Im Einzelfall ist zu prüfen, ob diese ausreichend für die Eintrittspflicht der Haftpflichtversicherung gesichert waren.
11. Unkostenpauschale
Mit dieser Summe können Sie nach Verkehrsunfall rechnen
Für Zeit- und Kostenaufwand (z. B. Porto) steht Ihnen eine Auslagenpauschale zu, für die Gerichte einen Rahmen von 20 bis 30 Euro einsetzen. Dieses Geld kommt nur mit unabhängiger Schadenregulierung auf die Rechnung.
12. Totalschaden
Bezahlt die Gegenseite!
Bei einem Totalschaden bleiben Sie als Geschädigter nach dem Unfall auch auf diesen Kosten nicht sitzen. Sie sind Teil Ihrer legitimen Ansprüche auf Schadenersatz.
Viel mehr Ansprüche
nach unverschuldetem Unfall, als Sie gedacht haben?
Gut, dass Sie hier bei AVK Gutachten in Duisburg gelandet wird. 12 Ansprüche können es sein, wir prüfen Ihren Fall sorgfältig. Bei Teilschuld / Mitverschulden greift eine Haftungsquote für Unfallbeteiligte.
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Ihr Sachverständigenbüro in Duisburg & Umgebung
Ihre Position als Unfallopfer ist stark: noch stärker mit AVK Gutachten
Tief im Westen auf voller Höhe entlang der A40 als Lebensader im Revier erstreckt sich unser Einsatzgebiet rund um Duisburg (bis nach Essen, Mühlheim an der Ruhr, Herne, Gelsenkirchen etc.).
Alltagsheld Alper Karagöz,
der Kumpel unter den Kfz Gutachtern
Mehr als 20 Jahre Erfahrung aus tausenden Schadensfällen helfen uns, für jeden Kunden den besten Regulierungsweg zu finden. Wir kennen alle Kniffe der Versicherer und spannen durch Kooperation mit Anwaltskanzleien und Werkstätten einen wirksamen Schutzschirm über die Ansprüche von Geschädigten nach Unfall mit klarer Schuldfrage.
Kfz Gutachter nicht gleich Sachverstand
Wussten Sie schon, dass die Berufsbezeichnung Kfz Gutachter nicht rechtlich geschützt ist?
Sie sollten daher abgesehen von der Versicherungsunabhängigkeit auf einen Sachverständigen setzen, der sein Handwerk versteht, sich stetig weiterbildet und auf jahrelange Erfahrungswerte zurückgreifen kann.
Insofern sind Sie hier bei Alper Karagöz und Team in besten Händen, um die genannten Ansprüche nach unverschuldetem Unfall durchzusetzen.
Papierkram war gestern:
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Starten Sie direkt hier Ihre Schadenregulierung, wir übernehmen den Fall!
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