Gutachten oder Kostenvoranschlag?
Lassen Sie sich nicht verunsichern
Ratgeber | Gutachten oder Kostenvoranschlag?
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Wissen kompakt
Wann Gutachten, wann Kostenvoranschlag?
- Je größer der Unfallschaden, desto wichtiger ist ein Gutachten.
- Kostenvoranschlag: Nur für Bagatellschäden bis max. 1.000 Euro.
- Schadensausmaß nicht unterschätzen: Karosserien sind energieabsorbierend.
- Über der 1.000 Euro Bagatellgrenze: Anspruch auf kostenloses Gutachten.
- Keine Vorkasse für Gutachten oder Kostenvoranschlag durch Abtretungserklärung.
- Wertminderung & Nutzungsausfall: Unfallgutachten ermöglichen vollständige Schadenserfassung.
- VORSICHT: gegnerische Versicherungen wollen aus Kostengründen nur Kostenvoranschläge.
- Wenn Kostenvoranschlag, dann verbindlich aus unserer Gutachterhand.
Wie können wir Ihnen weiterhelfen? Wir beraten Sie 100 % unabhängig.
Häufige gestellte Fragen
Ist Ihre Frage dabei?
Welche Nachteile hat ein Kostenvoranschlag?
Kostenvoranschläge fokussieren nur Reparatur- und Arbeitskosten, sie enthalten keine beweissichernde Schadensdokumentation (nicht gerichtstauglich). Sie beziffern weder Wertminderung noch Nutzungsausfallentschädigung. Besonders unverbindliche Kostenvoranschläge stellen bei einer Kostenausweitung für Geschädigte ein finanzielles Risiko dar. Mit einem Gutachten tragen Unfallgeschädigte das so genannte Prognoserisiko im Haftpflichtfall nicht.
Muss ich beim Gutachten nach Unfall in Vorkasse gehen?
Nein, bei klarer Schuld und Sachlage können Sie eine Abtretungserklärung unterschreiben, womit der Kfz-Sachverständige seine Kosten direkt mit dem Versicherer abrechnen kann. Um die zeitnahe Werkstattreparatur zu ermöglichen, gibt es eine Reparaturkostenübernahmeerklärung.
Warum will die Versicherung einen KVA?
Die Versicherung fordert häufig ein Kostenvoranschlag, da der KVA für die eintrittspflichtige Autoversicherung des Unfallgegners günstiger ist bzw. gar nichts kostet (falls es zur Auftragserteilung für den ausstellenden Betrieb kommt). Die Gutachterkosten hingegen hängen von der Schadenhöhe ab. Sie kosten nicht selten mehrere hundert Euro. Wichtig: die Schadenminderungspflicht ist kein Einwand!
Was tun bei einem Bagatellschaden?
Von wegen nichts passiert: Laien können nur schwer beurteilen, ob der Unfallschaden unter 1.000 Euro und somit der Bagatellschadensgrenze liegt. Oft zeigen sich Schäden unter der flexiblen Karosserie. Je neuer das Unfallfahrzeug, desto wichtiger ist ein Gutachtercheck. Selbst viele Parkrempler liegen über der Bagatellschadengrenze.
Wann reicht ein Kostenvoranschlag?
Für die Kfz-Schadensregulierung reicht ein KVA nur, wenn die Reparaturkosten nachweislich nicht über 1.000 Euro liegen (versicherungsunabhängige Schadensfeststellung ist wichtig). Die gegnerische Versicherung hat im Haftpflichtfall kein Weisungsrecht, prüfen Sie Ihren Anspruch auf ein neutrales Sachverständigengutachten. An der Bagatellgrenze kann ein Kurzgutachten eine Alternative sein.
Schadenmanagement der Versicherung?
Nein Danke, bloß nicht!
Warten Sie nach dem unverschuldeten Unfall auf keinen Anruf. Sie können selbst aktiv werden. Es gibt keinen Grund, sich auf das Schadenmanagement des Unfallverursachers einzulassen. Gut gemeinte Vorschläge wie ein KVA oder der Verzicht auf einen Anwalt sind nichts anderes als ein direkter Kürzungsversuch auf Ihre Kosten.
Nutzen Sie als Geschädigter Ihre durch den Bundesgerichtshof (BGH) festgeschriebenen Rechte, von denen die freie Wahl eines Kfz-Sachverständigen ein ganz wichtiges ist. Und wenn die Gegenseite einen Versicherungsgutachter schicken möchte, wird dieser mit Sicherheit nicht in Ihrem finanziellen Interesse begutachten. Wir schon, darauf können Sie sich verlassen.
Kfz-Gutachten vs. Kostenvoranschlag:
Vor- & Nachteile in der Übersicht
Kfz Gutachten:
Ab 1.000 Euro Unfallschaden dringend zu empfehlen
- Fotodokumentation als Beweismittel
- Beschreibung des Fahrzeugzustands (technisch & optisch)
- Auflistung der Fahrzeugausstattung
- Werterhöhende Sonderausstattung (Spezialumbauten etc.)
- Berücksichtigung von Altschäden und Vorschäden
- Auflistung von Ersatzteilpreisen (inkl. UPE-Aufschlägen)
- Schadenssumme (Reparaturkosten werden kalkuliert)
- Markengebundene Stundenverrechnungssätze (Fahrzeug jünger 3 Jahre alt)
- Herleitung der merkantilen, unfallbedingten Wertminderung
- Angaben zu Ausfallzeit oder Mietwagennutzung
- Reparaturdauer und Reparaturweg
- Wiederbeschaffungsdauer bei Totalschaden
- Hinweise zu möglicher Reparaturkostenausweitung
- Bei Totalschaden: Wiederbeschaffungswert & Restwert
- Angaben zur Fahrtüchtigkeit / Verkehrssicherheit
Kostenvoranschlag:
Nur für Schäden bis max. 1.000 Euro Reparaturkosten
- Reparaturkostenkalkulation
- Angaben zu Stundensätzen (Arbeitskosten der Werkstatt)
- Auflistung von Ersatzteilpreisen
Kurzgutachten:
Alternative bei Schäden zwischen 750 - 1.000 Euro
Bis auf Wertminderung, Nutzungsausfall und Restwert werden die gleichen Inhalte wie bei einem Vollgutachten (Schadensgutachten) gemacht. Bis 1.000 Euro sind diese Schadensposten aber nicht relevant, die gerichtstaugliche Beweissicherung kann bei strittiger Schuldfrage aber den Unterschied machen.
Zwischenfazit:
Ein Schadengutachten berücksichtigt viel mehr!
Sie sehen hier durch die Gegenüberstellung auf einen Blick, dass ein Gutachten wesentlich mehr geldwerte Schadenspositionen berücksichtigt. Daher ist klar, dass ein Gutachten zur vollständigen Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen laut Zivilprozessordnung einem Voranschlag überlegen ist.
Sie haben Fragen? Dann zögern Sie nicht und kontaktieren uns.
- Nachweislicher Bagatellschaden (oberflächliche Kratzer, leichter Lackschaden)
- Wenn Wertminderung und Nutzungsausfall kein Thema sind (sehr alte Fahrzeuge)
- Bei Schadenregulierung der Unfallbeteiligten ohne Versicherung (bitte nur mit Einigungsprotokoll)
- Bei unklarer Schuldfrage ist eine Kostenbeteiligung möglich (Quotenvorrecht)
- Bei Kaskoschaden ist der Versicherer weisungsberechtigt, keine freie Gutachterwahl
- Bei Leasingschaden gibt der Leasinggeber das Vorgehen vor: Schaden sofort melden
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Fazit
Besser Gutachter fragen als in Werkstatt fahren
Nicht sofort zur Werkstatt fahren, dort ist man meistens nicht auf die Schadensabwicklung mit der Kfz-Haftpflichtversicherung spezialisiert.
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