Unfall, was tun als Geschädigter?
Ihr Recht, Ihr Gutachter
Ratgeber | Unfall was tun als Geschädigter?
- Hilfe rund um die Uhr
- Vor-Ort-Begutachtung möglich
- Gutachten schon in 24h fertig
- Im gesamten Ruhrgebiet
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Wissen kompakt:
Wie als Unfallgeschädigter richtig verhalten?
- Zuerst Unfallstelle sichern, Notruf ggf. absetzen, Erste Hilfe bis Rettungskräfte eintreffen.
- Beweise mit Unfallbericht, Fotos, Unfallskizze und Zeugenaussagen sichern.
- Daten austauschen, bei Fahrerflucht Anzeige gegen unbekannt stellen (mit Kennzeichen ist der Zentralruf der Autoversicherer eine Option).
- Je höher die Schadenssumme, desto wichtiger ein unabhängiges Gutachten für Geschädigte!
- Schuld strittig? Nicht unter Druck setzen lassen, niemals voreilig Schuldeingeständnis unterschreiben.
- Der Unfallverursacher hat den Schaden seiner Versicherung fristgerecht zu melden.
Häufige Fragen von Geschädigten
Antworten auf Ihre Fragen
Wann muss ich als Geschädigter die eigene Versicherung anrufen?
Prinzipiell ist der Unfallverursacher für die Schadensmeldung zuständig. Ist die Schuld aber strittig und steht eine Teilschuld im Raum, sollten Sie den Schaden auch der eigenen Kfz-Versicherung melden: Sie kann eintrittspflichtig werden. Zudem dient die Meldung der Beweissicherung, wenn der Unfallgegner den Schaden nicht meldet.
Muss ich einen Anwalt hinzuziehen?
Besonders für die Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen ist das dringend zu empfehlen. Oberhalb der Bagatellgrenze fallen für Geschädigte im Regelfall keine Kosten an.
Es gibt also keinen Grund, freiwillig auf Anwaltshilfe zu verzichten. Unsere Erfahrung zeigt, dass viele Versicherungen unberechtigt kürzen. Mit Anwalt haben Sie gute Chancen, dagegen vorzugehen.
Was tun bei kleineren Schäden (z. B. Parkrempler)?
Was verstehen Sie unter einem kleinen Schaden bzw. können Sie sicher sein, dass nicht viel mehr passiert ist? Unterschätzen Sie aufgrund energieabsorbierender Fahrzeugkarosserien niemals das wahre Schadensausmaß. Im versicherungstechnischen Sinne ist es nur eine Bagatelle, wenn die Reparaturkosten unter 1.000 Euro liegen. Und diese Grenze ist sehr schnell überschritten.
Wie verhalten, wenn die gegnerische Versicherung anruft?
Sie können auflegen und darauf verweisen, dass Sie sich nicht auf das gegnerische Schadenmanagement einlassen. Es herrscht kein Weisungsrecht bei einem fremdverschuldeten Verkehrsunfall. Sie haben das Recht als Unfallgeschädigter, selbst einen Gutachter zu beauftragen. Im gesamten Ruhrgebiet ist AVK Gutachten 24/7 Ihr Ansprechpartner.
Welche Fristen gibt es zu beachten?
§ 104 Versicherungsvertragsgesetz sieht vor, dass der Unfallverursacher den Schaden innerhalb von 7 Tagen melden muss. Ist es neben dem Blechschaden auch zu Verletzten gekommen, sind nur 48h Zeit. In einigen Versicherungsverträgen können auch kürzere Fristen stehen. Es gibt keinen Grund, nach dem Verkehrsunfall lange zu warten.
Was tun, wenn die Versicherung kürzt?
Viele Kfz-Versicherer kürzen mittlerweile automatisch (teils KI-basiert), viele Kürzungen sind haltlose Versuche. Sie sollten sich wehren und sind bei uns als unabhängigen Kfz-Sachverständigenbüro in besten Händen. Wir vermitteln Geschädigten nach einem Unfall bei Bedarf den Anwaltskontakt.
Wer zahlt den Kfz Gutachter?
Ist die Bagatellschadensgrenze (über 1.000 Euro laut Schadengutachten für die Reparaturkosten) überschritten, muss die Versicherung des Schädigers bei eindeutiger Schuldfrage auch für die Gutachterkosten aufkommen. Bei einer Teilschuld kommt es zu einer Haftungsquote. Mit dem Quotenvorrecht können eigene und gegnerische Versicherung einspringen.
Ihre Rechte als Geschädigter nach Unfall:
Mehr als gedacht, oder?
Eigenen Kfz-Gutachter
Sie sind Geschädigter im Haftpflichtfall, kein Versicherungsnehmer wie in der Kaskoversicherung: Sie können die Regie führen bzw. an Ihren Gutachter abgeben.
Schadenersatz für Wertminderung
Ein Unfallfahrzeug bleibt weniger wert. Je größer der Unfallschaden und je neuer das Fahrzeug, desto höher werden Schadenersatzansprüche für merkantile Wertminderung ausfallen. Wir beziffern Ihre Ansprüche exakt im Schadensgutachten.
Nutzungsausfall oder Mietwagen
Ihr Fahrzeug fällt reparaturbedingt aus? Für diesen Vermögensschaden steht Ihnen eine Nutzungsausfallentschädigung oder ein gleichwertiger Ersatzwagen zu. Unser Schadengutachten wird Ihre Ansprüche beziffern.
Rechtsanwalt hinzuziehen
Der Gesetzgeber ermöglicht Waffengleichheit. Die gegnerische Versicherung macht Probleme? Ein Anwalt hilft Ihnen, auf Kosten eben dieser Versicherung!
Beilackierung, Stand- & Verbringungskosten
Sind für die Reparatur Beilackierungskosten oder Abschleppkosten bzw. Verschrottungskosten bei Totalschaden notwendig, muss auch hierfür der gegnerische Haftpflichtversicherer zahlen. Gilt auch für An- und Abmeldekosten.
Schmerzensgeld
Mit Attest und Anwalt kann es um viel Geld gehen!
Schlimmer als der Sachschaden ist, dass Sie durch den Unfall verletzt worden sind! Lassen Sie die Verletzung zeitnah ärztlich attestieren und schalten Sie einen Rechtsanwalt zur Anspruchsdurchsetzung ein.
Fachanwalt einschalten
Haushaltsführungsschaden, Heilbehandlungskosten, Verdienstausfall
Neben dem Blechschaden kann ein Unfall weitreichende finanzielle Folgen haben: Mit einem Fachanwalt können Sie auch diese Schadensposten nach dem Unfall als Geschädigter prüfen.
Wiederbeschaffungsaufwand
Liegen die Wiederbeschaffungskosten in Ihrem Fall 30 % über den Reparaturkosten (= Totalschaden), erstattet die Versicherung die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert. Kürzungen am Wiederbeschaffungsaufwand sind daher unmittelbar nachteilig, Sie haben Anspruch auf gleichwertigen Ersatz.
Fiktive Abrechnung statt Reparatur
Sie entscheiden! Sie müssen den Unfallwagen nicht reparieren lassen, sondern können sich den Schaden auf Gutachtenbasis auszahlen lassen. Wir beraten in jedem Fall individuell!
Unkostenpauschale
Das bisschen Aufwand?
Sind für die Reparatur Beilackierungskosten oder Abschleppkosten bzw. Verschrottungskosten bei Totalschaden notwendig, muss auch hierfür der gegnerische Haftpflichtversicherer zahlen. Gilt auch für An- und Abmeldekosten.
Kfz Gutachter oder Werkstatt:
Wen beauftragen nach dem Unfall?
Als Faustregel gilt: Je größer der Fahrzeugschaden offenbar ist, desto wichtiger ist ein Gutachter.
Viele Kfz-Versicherer kürzen mittlerweile automatisch (teils KI-basiert), viele Kürzungen sind haltlose Versuche. Sie sollten sich wehren und sind bei uns als unabhängigen Kfz-Sachverständigenbüro in besten Händen. Wir vermitteln Geschädigten nach einem Unfall bei Bedarf den Anwaltskontakt.
Unfallabwicklung mit Gutachter
Die Ideallösung
- Basis für vollständige Entschädigung
- Gerichtstaugliche Beweissicherung inklusive
- Wertminderung wird berechnet
- Nutzungsausfall und Mietwagen ableitbar
- Umfassender Service bis zum Regulierungsabschluss
- Kein Prognose- bzw. Kostenrisiko für Geschädigte
Unfallabwicklung mit Werkstatt
Ärger vorprogrammiert
- Oft nicht auf Schadenregulierung spezialisiert
- KVA bei großem Schaden finanziell nachteilig
- Kostenvoranschlag mit Kostenrisiken verbunden
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Wissenswertes zum Unfallbericht:
Schon im Handschuhfach deponiert?
Die Versicherung war nicht am Unfallort, muss sich für die Schuldfrage aber ein möglichst genaues Bild machen können. Daher kommt dem Unfallbericht für die anstehende Schadenregulierung eine Schlüsselrolle zu.
Schildern Sie das Unfallgeschehen klar und präzise (Formulierungshilfen stehen bereit), fertigen Sie eine Unfallskizze an und tragen Sie alle wichtigen Daten ein. Halten Sie Zeugenaussagen zum Unfallhergang fest und machen Sie aussagekräftige Fotos von Schäden und Spuren. Mit der hier downloadbaren Vorlage haben Sie alles im Blick, nichts wird in der Hektik nach Autounfall vergessen.
Hier finden Sie einen Unfallbericht zu herunterladen und ausdrucken:
Wann Sie die Polizei hinzuziehen sollten & müssen
Bei einem reinen Blechschaden besteht keine Verpflichtung, Polizeibeamte zur Unfallstelle zu rufen. Eine gesetzliche Verpflichtung entsteht nur, falls es zu einem Personenschaden bzw. verletzten Unfallbeteiligten kommt. Auch bei Uneinigkeit, aggressivem oder geflüchtetem Unfallgegner sollten Sie als Geschädigter nach dem Verkehrsunfall die Polizei rufen.
Vorsicht!
Altschäden & Vorschäden nicht verschweigen
Bei der Begutachtung werden wir Altschäden und Vorschäden bei der Erfassung des Zustands berücksichtigen. Sie sollten uns als Unfallgeschädigten informieren, es herrscht Offenbarungspflicht (auch beim späteren Verkauf des Unfallwagens).
Es macht wenig Sinn und bringt keine Vorteile, einen vorherigen Schaden am Auto zu verschweigen: Durch einen Eintrag in der HIS-Datenbank könnte der Versicherer längst vom alten Schaden wissen.
Jetzt Unfallschaden am Auto digital melden
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